Kleingartenverein
"Am Kanal" e.V.
Buchow-Karpzow

Informationen zum Pächterwechsel

Durchführung:


Abgebender PächterBewerber / Nachpächter
  1. Pächter erklärt gegenüber dem Vorstand seine Kündigungsabsicht (Formblatt beim Vorstand bzw. hier !).
  2. Nachpächter ist zu benennen (Siehe Merkblatt des Kleingartenvereins!).
  3. Nachpächter wird vom Vorstand bestätigt
  4. Kündigung des Pächters (Siehe Merkblatt des Kleingartenvereins!).
  5. Abrechnung der Leistungen des bisherigen Pächters
    1. Beim Schatzmeister
      • Zahlung der Pacht
      • Zahlung der Beiträge
      • Zahlung der Umlagen
      • sonstige finanziellen Leistungen
      • offene Forderungen an den Pächter
    2. Beim Beauftragten des Vorstandes für Arbeitseinsätze
      • geleistete Arbeitsstunden (Anzahl)
      • offene Forderungen
    3. Beim Medienbeauftragten des Vorstandes
      • Elektroenergie
      • Wasser
      • offene Forderungen
    4. Beim Gartenfachberater
      • Vermerk zur gärtnerischen Nutzung und Einhaltung der Rahmengartenordnung
  6. Kündigung des Pächters wird an den Kreisverband weitergeleitet.
  7. Kreisverband benennt den Bewerter.
  8. Die Durchführung der Bewertung erfolgt in Anwesenheit eines Vorstandsmitgliedes.
  9. Gibt es zum Zeitpunkt der Bewertung keinen Nachpächter, so verbleibt das Protokoll beim abgebenden Pächter.
    Die Bewertung bleibt ein Jahr gültig.
  10. Gibt es einen Nachpächter, dann geht es wie folgt weiter:
  11. Entrichtung der Gebühr für Pächterwechsel durch den Nachpächter über den Schatzmeister des Vereins an den Kreisverband (KGV).
  12. Das Bewertungsprotokoll erhält der Verein vom Kreis zur Unterschrift und leitet es weiter an den abgebenden Pächter
  13. Die Unterzeichnung des Bewertungsprotokolls durch den Verein erfolgt in vierfacher Ausführung:
  14. Entrichtung der Bewertungsgebühr durch den abgebenden Pächter über den Schatzmeister des Vereins an den Bewerter des Kreisverbandes (KGV).
  15. Der Kaufvertrag wird
    • dem Vereinsvorstand
    • und dem Kreisverband (KGV)
    zur Unterschrift vorgelegt.
  16. Der Interessent stellt den Antrag auf Mitgliedschaft im Kleingartenverband der Gartenfreunde e.V. Nauen.
  17. Der abgebende Pächter legt dem Vorstand des Vereins das Bearbeitungsblatt vor.
  18. Eine Ausfertigung des Bewertungsprotokolls und eine Ausfertigung des Kaufvertrages leitet der Verein an den Kreis weiter.
  1. Der Interessent nimmt Kontakt zum Vorstand des Vereins bzw. zum Vorpächter auf.
  2. Der Vorstand führt mit dem Interessenten ein Gespräch über eine mögliche Mitgliedschaft im Verein.
  3. Der Bewerber informiert den Vorstand bzw. Vorpächter über seine Entscheidung.
  4. Fällt die Entscheidung für die Übernahme einer Parzelle aus und für eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein, dann takten sich die Aktivitäten des Bewerbers (Nachpächter) in den weiteren Ablauf des Pächterwechsels ein.
  5. Entrichtung der Gebühr für Pächterwechsel durch den Nachpächter über den Schatzmeister des Vereins an den Kreisverband (KGV).
  6. Das Bewertungsprotokoll erhält der Verein vom Kreis zur Unterschrift und leitet es weiter an den abgebenden Pächter
  7. Die Unterzeichnung des Bewertungsprotokolls durch den Verein erfolgt in vierfacher Ausführung:
  8. Entrichtung der Bewertungsgebühr durch den abgebenden Pächter über den Schatzmeister des Vereins an den Bewerter des Kreisverbandes (KGV).
  9. Der Kaufvertrag wird
    • dem Vereinsvorstand
    • und dem Kreisverband (KGV)
    zur Unterschrift vorgelegt.
  10. Der Interessent stellt den Antrag auf Mitgliedschaft im Kleingartenverband der Gartenfreunde e.V. Nauen.
  11. Der abgebende Pächter legt dem Vorstand des Vereins das Bearbeitungsblatt vor.
  12. Eine Ausfertigung des Bewertungsprotokolls und eine Ausfertigung des Kaufvertrages leitet der Verein an den Kreis weiter.
  13. Der Verein fertigt den neuen Pachtvertrag (3- fach) aus und legt ihn zur Unterschrift dem neuen Pächter vor.
  14. Der unterschriebene Vertrag (Unterschrift des Vereinsvorsitzenden und des neuen Pächters) wird dem Kreis (als Verpächter) zur Bestätigung und Unterschrift vorgelegt.
  15. Übergabe des Pachtvertrages sowie die Übergabe der Vereinssatzung, der Gartenordnung und der Rahmengartenordnung des Landes Brandenburg an den neuen Pächter.

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