- Pächter erklärt gegenüber dem Vorstand seine Kündigungsabsicht (Formblatt beim Vorstand bzw. hier !).
- Nachpächter ist zu benennen (Siehe Merkblatt des Kleingartenvereins!).
- Nachpächter wird vom Vorstand bestätigt
- Kündigung des Pächters (Siehe Merkblatt des Kleingartenvereins!).
- Abrechnung der Leistungen des bisherigen Pächters
- Beim Schatzmeister
- Zahlung der Pacht
- Zahlung der Beiträge
- Zahlung der Umlagen
- sonstige finanziellen Leistungen
- offene Forderungen an den Pächter
- Beim Beauftragten des Vorstandes für Arbeitseinsätze
- geleistete Arbeitsstunden (Anzahl)
- offene Forderungen
- Beim Medienbeauftragten des Vorstandes
-
Elektroenergie
- Wasser
- offene Forderungen
- Beim Gartenfachberater
- Vermerk zur gärtnerischen Nutzung und Einhaltung der Rahmengartenordnung
- Kündigung des Pächters wird an den Kreisverband weitergeleitet.
- Kreisverband benennt den Bewerter.
- Die Durchführung der Bewertung erfolgt in Anwesenheit eines Vorstandsmitgliedes.
- Gibt es zum Zeitpunkt der Bewertung keinen Nachpächter, so verbleibt das Protokoll beim abgebenden Pächter.
Die Bewertung bleibt ein Jahr gültig. - Gibt es einen Nachpächter, dann geht es wie folgt weiter:
- Entrichtung der Gebühr für Pächterwechsel durch den Nachpächter über den Schatzmeister des Vereins an den Kreisverband (KGV).
- Das Bewertungsprotokoll erhält der Verein vom Kreis zur Unterschrift und leitet es weiter an den abgebenden Pächter
- Die Unterzeichnung des Bewertungsprotokolls durch den Verein erfolgt in vierfacher Ausführung:
- Entrichtung der Bewertungsgebühr durch den abgebenden Pächter über den Schatzmeister des Vereins an den Bewerter des Kreisverbandes (KGV).
- Der Kaufvertrag wird
- dem Vereinsvorstand
- und dem Kreisverband (KGV)
zur Unterschrift vorgelegt.- Der Interessent stellt den Antrag auf Mitgliedschaft im Kleingartenverband der Gartenfreunde e.V. Nauen.
- Der abgebende Pächter legt dem Vorstand des Vereins das Bearbeitungsblatt vor.
- Eine Ausfertigung des Bewertungsprotokolls und eine Ausfertigung des Kaufvertrages leitet der Verein an den Kreis weiter.
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- Der Interessent nimmt Kontakt zum Vorstand des Vereins bzw. zum Vorpächter auf.
- Der Vorstand führt mit dem Interessenten ein Gespräch über eine mögliche Mitgliedschaft im Verein.
- Der Bewerber informiert den Vorstand bzw. Vorpächter über seine Entscheidung.
- Fällt die Entscheidung für die Übernahme einer Parzelle aus und für eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein, dann takten sich die Aktivitäten des Bewerbers (Nachpächter) in den weiteren Ablauf des Pächterwechsels ein.
- Entrichtung der Gebühr für Pächterwechsel durch den Nachpächter über den Schatzmeister des Vereins an den Kreisverband (KGV).
- Das Bewertungsprotokoll erhält der Verein vom Kreis zur Unterschrift und leitet es weiter an den abgebenden Pächter
- Die Unterzeichnung des Bewertungsprotokolls durch den Verein erfolgt in vierfacher Ausführung:
- Entrichtung der Bewertungsgebühr durch den abgebenden Pächter über den Schatzmeister des Vereins an den Bewerter des Kreisverbandes (KGV).
- Der Kaufvertrag wird
- dem Vereinsvorstand
- und dem Kreisverband (KGV)
zur Unterschrift vorgelegt.- Der Interessent stellt den Antrag auf Mitgliedschaft im Kleingartenverband der Gartenfreunde e.V. Nauen.
- Der abgebende Pächter legt dem Vorstand des Vereins das Bearbeitungsblatt vor.
- Eine Ausfertigung des Bewertungsprotokolls und eine Ausfertigung des Kaufvertrages leitet der Verein an den Kreis weiter.
- Der Verein fertigt den neuen Pachtvertrag (3- fach) aus und legt ihn zur Unterschrift dem neuen Pächter vor.
- Der unterschriebene Vertrag (Unterschrift des Vereinsvorsitzenden und des neuen Pächters) wird dem Kreis (als Verpächter) zur Bestätigung und Unterschrift vorgelegt.
- Übergabe des Pachtvertrages sowie die Übergabe der Vereinssatzung, der Gartenordnung und der Rahmengartenordnung des Landes Brandenburg an den neuen Pächter.
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