Kleingartenverein
"Am Kanal" e.V.
Buchow-Karpzow

Merkblatt

Merkblatt
über Austritt aus dem Verein, Beendigung des Pachtverhältnisses, Pächterwechsel und Neuaufnahme
(gemäß Beschluss des Vorstandes vom 06.06.1998 in der geänderten Fassung vom 13.07.2002)
  1. Der Austritt aus dem Verein soll nach der Vereinssatzung jeweils zum Jahresende - mit einer Frist von drei Monaten bei ordentlichen Mitgliedern - erfolgen (§ 3, 6.2. der Satzung).
    Das Pachtverhältnis kann jeweils zum 30. November mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.
  2. Wenn nichts anderes mit dem Vereinsvorstand vereinbart wird, gilt die Kündigung des Pachtverhältnisses gleichzeitig als Erklärung des Austritts aus dem Verein.
    Die Kündigung ist an den Vereinsvorstand zur Weiterleitung an den Kreisverband einzureichen.
  3. Bei einer Kündigung des Pachtverhältnisses entscheidet der Vorstand des Vereins gemäß Verwaltungsauftrag des Kreisverbandes der Gartenfreunde e.V. Nauen im Landkreis Havelland über die Neuverpachtung des betreffenden Kleingartens.
    Der abgebende Pächter ist für die Gewinnung eines Nachpächters verantwortlich, wenn durch den Vereinsvorstand keine Entscheidungen zur Neuverpachtung der betreffenden Parzelle vorliegen.
  4. Gibt es keinen Interessenten für die gekündigte Parzelle ist durch den abgebenden Pächter mit dem Kreisverband der Gartenfreunde und Verein eine Vereinbarung über die Abwicklung des Kleingartenpachtvertrages zu treffen.
    Der Kreisverband der Gartenfreunde ist berechtigt, die Räumung der Parzelle innerhalb von 6 Monaten zu fordern, wenn kein Nachpächter gefunden wird.
  5. Bei einem Pächterwechsel ist über die Anpflanzungen und die baulichen Anlagen auf der betreffenden Parzelle, die Eigentum des Pächters sind, ein Kaufvertrag abzuschließen. Dazu ist das Formblatt des Kreisverbandes zu verwenden.
    Vor Abschluss dieses Kaufvertrages sind die Anpflanzungen und baulichen Anlagen durch zwei Bewerter des Kreises und ein Vorstandsmitglied entsprechend den Grundsätzen des Landesverbandes der Gartenfreund e.V. zu bewerten. Das Bewertungsprotokoll ist dem Vorstand vorzulegen. Es ist Bestandteil des Kaufvertrages.
    Die Kosten der Bewertung trägt der abgebende Pächter.
  6. Der Kaufpreis ist erst an den abgebender Pächter zu entrichten, wenn der Kaufvertrag durch den Vereinsvorstand unterschrieben ist.
  7. Der nachfolgende Pächter hat vor Abschluss des Kaufvertrages über die Anpflanzungen und baulichen Anlagen eines Kleingartens einen Aufnahmeantrag im Kreisverband der Gartenfreunde e.V. Nauen zu stellen und sich die Aufnahme durch den Vereinsvorstand bestätigen zu lassen. Dafür ist das Formblatt des Kreisverbandes zu verwenden. Es ist beim Vereinsvorstand erhältlich oder aus dem Internet zu beziehen.
  8. Für den nachfolgenden Pächter beginnt das Nutzungsrecht an der Parzelle erst mit dem Abschluss eines Kleingartenpachtvertrages (gem. Formblatt des Kreisverbandes).
    Abschluß und Übergabe des Pachtvertrages erfolgen unter der Voraussetzung, dass ein Kaufvertrag über die im Garten vorhandenen Anpflanzungen und baulichen Anlagen abgeschlossen wurde.
    Der Kaufvertrag muss ausweisen, dass der nachfolgende Pächter die anteiligen Kosten für die Erschließung der Anlage übernimmt.
    Er muss von allen beteiligten Partnern, u.a. dem Kreisverband und Vereinsvorstand, unterschrieben sein.
Die Bearbeitung von Kündigungen und Aufnahmeanträgen durch den Vorstand des Kleingartenvereins "Am Kanal" e.V. Buchow-Karpzow erfolgt nur in Verbindung mit dem Mitzeichnungsblatt Pächterwechsel .
Das Führen des Mitzeichnungsblattes ist durch den abgebenden Pächter zu gewährleisten. Die Abwicklung von Aufnahmen und Kündigungen obliegt ausschließlich dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins.